AGB

Allgemeine Vetragsbedingungen

1. Kurse (Geburtsvorbereitungskurs/ Rückbildungskurs)

2. Hebammenbetreuung in Schwangerschaft/Wochenbett/Stillzeit

3. Selbstzahlerleistungen

 

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen Myriam Rosenkränzer (Hebamme) und der Leistungsempfängerin. Sie werden mit der Zustimmung der AGB zum Bestandteil der Vertragsgrundlage.

1. Kurse

Kostenübernahme Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen für gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Die Krankenkassen (gesetzl./priv.) übernehmen in jeder Schwangerschaft bis zu 14 Stunden Geburtsvorbereitung und nach der Geburt 10 Stunden Rückbildung, sofern der Kurs spätestens 9 Monate nach Geburt abgeschlossen ist.

Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu zahlen. Hierbei fällt für eine volle Stunde ein Betrag von 15€ an. Bei Kursen, die anderhalb Stunden lang gehen, dementsprechend 22,5 €. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.

Privatpatientinnen zahlen die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.

Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Die Partnergebühr in den Geburtsvorbereitungskursen beträgt einmalig einen Betrag, der in der Kursbeschreibung und Anmeldebestätigung zu sehen ist. Sie ist im Voraus zu zahlen, weitere Informationen dazu stehen in der Anmeldebestätigung. 

Wenn der Kurs als Partnerkurs ausgeschrieben ist, ist die Gebühr unabhängig von den tatsächlich abgeleisteten Stunden des Partners zu zahlen.

Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Partnergebühren des Kurses. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse. Für die Einreichung erhalten Sie nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung.

Kosten Selbstzahlerkurs

Selbstzahlerkurse (wie Sportkurse in der Schwangerschaft oder nachfolgende Sportkurse für die Rückbildung) werden privat in Rechnung gestellt. Der Preis steht in der Kursbeschreibung. 

Rücktritt von der Anmeldung

Die Online-Anmeldung ist verbindlich.

Ihr könnt eure Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Email an hebamme.rosenkraenzer@gmail.com) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Die Frist endet spätestens vierzehn Tage vor Kursbeginn. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Liegt die Kursanmeldung bei Rücktritt mehr als 14 Tage zurück, wird bei der Kündigung des Kurses der volle Kursbetrag fällig. Es sei denn, der Kursplatz kann kurzfristig über die Warteliste neu belegt werden. In diesem Fall fällt nur eine Bearbeitungsgebühr von 5€ an.

Im Rahmen dieses Vertrages ist die Teilnahme am gebuchten Kurs geregelt. Sollten außerhalb des Kurses individuelle Fragen und Anliegen an die Hebamme gestellt werden, werden diese nach der Hebammengebührenordnung mit der gesetzlichen Krankenkasse/ Privatversicherten abgerechnet.

2. Hebammenbetreuung in Wochenbett/Schwangerschaft/Stillzeit

Für die individuelle Hebammenbetreung gilt ein Behandlungsvertrag, den wir miteinander schließen. Es wird nach Hebammengebührenordnung abgerechnet. Der Vertrag wird in einem ersten Termin gemeinsam besprochen und mit Ihrer Unterschrift bestätigt. 

3. Selbstzahlerleistungen (Sprechstunde/ Kurse)

Auch für Selbstzahlerleistungen gilt ein gesonderter Behandlungsvertrag, in dem die Einzelheiten zur Leistung und Zahlung festgehalten werden.